Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – VISUALS BY OZY - ozan yilmazer
1 Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Einzelunternehmers Ozan Yilmazer, 70711 Stuttgart, vertreten durch den Inhaber Ozan Yilmazer (nachfolgend „Grafikdesigner“ genannt) mit dessen Kunden. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber eigene AGB verwendet, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen oder ihnen widersprechen.
1.2 Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls, wenn der Grafikdesigner in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch den Grafikdesigner bestätigt werden.
2 Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, der marken- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten ist nicht Vertragsgegenstand und obliegt dem Auftraggeber.
2.2 Eine verbindliche Bestellung kann per E-Mail, mündlich, telefonisch, postalisch oder über Online-Kommunikation (z. B. Chat) erfolgen. Die Annahme erfolgt in der gleichen oder einer vergleichbaren Form.
2.3 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG), auch wenn die erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht wird. Es gelten insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Bestimmungen der §§ 31 ff. UrhG sowie die Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG.
2.4 Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Grafikdesigners weder im Original noch in veränderter Form vervielfältigt, verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch teilweise – ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt den Grafikdesigner zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zusätzlich zur regulären Zahlung.
2.5 Der Grafikdesigner räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nicht anders vereinbart, wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
2.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
2.7 Der Grafikdesigner ist auf allen Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß berechtigt den Grafikdesigner zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zusätzlich zur regulären Zahlung.
2.8 Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
2.9 Die Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen ist auf den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich, inhaltlich) beschränkt. Jede Nutzung darüber hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Bei unberechtigter Nutzung kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der hierfür üblichen Vergütung zusätzlich zur regulären Zahlung geltend gemacht werden.
2.10 Der Umfang der Nutzungsrechte (zeitlich, räumlich, inhaltlich sowie in Bezug auf Medien und Verwendungszwecke) ist vor Auftragserteilung schriftlich zu vereinbaren. Wird kein gesonderter Nutzungsrechtevertrag abgeschlossen, verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte ausschließlich beim Grafikdesigner. Eine Nutzung der Arbeiten durch den Auftraggeber ist in diesem Fall ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Jegliche nicht vereinbarte Nutzung berechtigt den Grafikdesigner zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der hierfür üblichen Vergütung zusätzlich zur regulären Zahlung.
3 Vergütung
3.1 Entwürfe, Reinzeichnungen und die Einräumung von Nutzungsrechten bilden eine einheitliche Leistung.
3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt die Vergütung für deren Nutzung.
3.3 Alle vom Grafikdesigner erbrachten Tätigkeiten sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
4.1 Die Vergütung ist zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % bei Ablieferung des Werkes fällig. Die Zahlung ist sofort ohne Abzug zu leisten. Notwendige Vorleistungen können als Abschlagszahlung in voller Höhe gefordert werden.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus rein gestalterischen Gründen verweigert werden.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Grafikdesigner Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (§ 288 Abs. 2 BGB) verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1 Das Angebot beinhaltet zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen. Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie umfangreiche Umarbeitungen, zusätzliche Reinzeichnungen, Drucküberwachung etc. werden gesondert abgerechnet.
5.2 Der Grafikdesigner darf notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragen.
5.3 Werden Fremdleistungen im Namen des Grafikdesigners beauftragt, stellt der Auftraggeber ihn im Innenverhältnis von sämtlichen daraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.
5.4 Technische Nebenkosten (z. B. besondere Materialien, Reproduktionen, Satz, Druck) trägt der Auftraggeber.
5.5 Reisekosten und Spesen werden nach Absprache gesondert berechnet.
6 Eigentum an Entwürfen und Daten
6.1 Es wird nur ein Nutzungsrecht eingeräumt, kein Eigentumsrecht.
6.2 Originale sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unbeschädigt zurückzugeben.
6.3 Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Grafikdesigners. Eine Herausgabe bedarf gesonderter Vereinbarung.
6.4 Überlassene Daten dürfen nur mit Zustimmung des Grafikdesigners verändert werden.
6.5 Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
7 Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare, Eigenwerbung
7.1 Vor Produktion sind Korrekturmuster vorzulegen.
7.2 Produktionsüberwachung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
7.3 Der Auftraggeber stellt dem Grafikdesigner unentgeltlich zehn einwandfreie Belegexemplare zur Verfügung. Der Grafikdesigner darf diese sowie im Rahmen des Auftrags entstandene Arbeiten zu Eigenwerbezwecken verwenden.
8 Haftung
8.1 Der Grafikdesigner haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Für Aufträge an Dritte übernimmt der Grafikdesigner keine Haftung.
8.3 Mit Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für deren Richtigkeit.
8.4 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
8.5 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Beschädigung besteht keine Haftung.
8.6 Bei Fotoshootings liegt die Klärung der Bildrechte der abgebildeten Personen beim Auftraggeber.
9 Gestaltungsfreiheit, Durchführung, Vorlagen
9.1 Innerhalb des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
9.2 Verzögert sich der Auftrag aus Gründen des Auftraggebers, kann der Grafikdesigner eine Anpassung der Vergütung verlangen.
9.3 Der Auftraggeber versichert, zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt zu sein, und stellt den Grafikdesigner von Ansprüchen Dritter frei.
10 Vertragsauflösung
10.1 Kündigt der Auftraggeber vor Fertigstellung, erhält der Grafikdesigner die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn gilt eine Pauschale von 10 % der Auftragssumme.
11 Datenschutz
Der Grafikdesigner verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO). Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf www.visualsbyozy.de abrufbar.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Grafikdesigners.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: August 2025
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70711 Stuttgart
E-Mail: info@visualsbyozy.de
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